•Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.

•Jede Sportstätte muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen.

•Sperrstunde ist 22.00 Uhr.

•Test-Gültigkeit von Zutrittstests:

Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h

Selbsttest vor Ort unter Aufsicht: gilt nur für die Dauer des Aufenthalts

Antigentest: 48h

PCR-Test: 72h

Genesene Personen: 6 Monate bis nach der Krankheit

Geimpfte Personen
22 Tage nach der Erstimpfung